12 Portionen lassen sich gleichzeitig in weniger als 3 Minuten zubereiten.

 

Macht bis zu 240 Portionen pro Stunde.

Aber so schnell müssen Sie gar nicht arbeiten.

Nehmen wir an, Sie produzieren 120 Portionen in der Stunde.


Berechnen Sie für

eine

Portion 4,50 EUR

ein Preis,

den hungrige Gäste gerne für ein exklusives Käse-Menü zahlen.


Macht 540,- EUR Umsatz pro Stunde.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich
Für Verträge mit der ARS (Allgäuer Raclette Systeme) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen Anerkennung wirksam. Abweichungen von den hier festgelegten Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen
Genehmigung beider Seiten und gelten nur für den jeweilig betroffenen Geschäftsvorfall.


Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgte. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder wenn wir ihnen durch Zusendung der Waren nachkommen. Lieferungen und Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Änderungen von Spezifikationen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorenthalten, soweit sie die von Kunden beabsichtigte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen und wir ein erhebliches Interesse an der Änderung haben. Geringe Maßabweichungen sind möglich. Auf Abruf bestellte Ware ist innerhalb von 3 Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen. Sollten wir uns zur Rücknahme von Neugeräten oder falsch bestellten Geräten einverstanden erklären, berechnen wir die uns entstanden Rücknahmekosten. Mindestens jedoch 15% des Warenwertes. Soweit der Lieferer an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wird, die er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleichgültig, ob im Werk des Lieferers oder bei seinen Zulieferern eingetreten – insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Arbeitskampffolgen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferer von seiner Verpflichtung frei, ohne dass der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann.


Preise, Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich in der angegebenen Währung netto Kasse und richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten zzgl. der derzeit gültigen gesetzlichen MwSt., zzgl. Verpackung, Versand, Lieferung, Zoll, Versicherung und sonstiger Nebenkosten (falls nicht anders angegeben). Wir liefern gegen Vorkasse oder Nachnahme. Es gelten die auf dem Auftrag stehenden Zahlungsbedingungen. Sind keine Zahlungsbedingungen beschrieben, gilt Vorauszahlung. Für Bestellungen unter einem Wert von 50,- berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 10,- netto. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen. Tritt eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial, Energie oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden. Bei Zahlungsverzug werden von der ARS handelsübliche Verzugszinsen plus Bearbeitungsgebühr plus evtl. Anwaltsgebühren erhoben. Die Gewährung von Zahlungszielen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Wir behalten uns vor, eine Liquiditätsprüfung durch unseren Kreditversicherer vorzunehmen.

 

Versand, Gefahrenübergang
Wir sorgen für angemessene Verpackung, Schutz und Transportmittel der Waren unter Ausschluss jeglicher Haftung. Wurde keine schriftliche Vereinbarung über Transportmittel und Transportweg getroffen, so treffen wir unter Ausschluss jeglicher Haftung die Wahl. Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer etc. spätestens jedoch bei Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr einschließlich der Beschlagnahme an den Käufer bzw. Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Teillieferung, Nachlieferung und Nachbesserung. Wenn uns der Versand ohne unser Verschulden nicht möglich ist oder wenn sich die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, geht nach Meldung der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über. Bei Transportschäden hat der Kunde zur Sicherung etwaiger Ansprüche gegen den Transportbeauftragten oder gegen die Versicherung unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. Der Lieferer behält sich die Wahl der Versandart vor.

 

Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei der Verarbeitung der Ware durch den Besteller gilt der Lieferer als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstandenen Ware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Waren, erwirbt der Lieferer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Ware. Ist im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware mit einer Sache des Bestellers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert – oder mangels eines solchen – zum Verkehrswert der Hauptsache auf den Lieferer über. In all diesen Fällen verwahrt der Besteller die Sache unentgeltlich für den Lieferer. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Besteller gestatteten Vermietung von Waren, an denen dem Lieferer Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung an den Lieferer ab. Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahme an Dritter in die Vorbehaltsware oder in die dem Lieferer abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Besteller den Lieferer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu Verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Haftpflichtrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen in Höhe des Warenwertes schon jetzt an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden zur Veräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr.
Von Zwangsvollstreckungsversuchen oder anderen Beeinträchtigungen der von uns verkauften Waren durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Kosten einer notwendig werdenden Wahrung unserer Rechte trägt der Kunde. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware, so tritt er
bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Abnehmer in Höhe des geschuldeten Kaufpreises an uns zur Sicherheit, bis zur vollständigen Bezahlung unserer zustehenden Forderungen ab. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen unverzüglich den Endkunden über die ihm zustehenden Forderungen mitzuteilen und uns jederzeit Einsichtnahme in die entsprechenden Geschäftspapiere zu ermöglichen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der ARS.
Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung der von uns gelieferten Ware (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache auf die ARS. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mit verwahrt.


Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

 

Gewährleistung
Im Falle eines Mangels der gelieferten Ware hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung, Austausch, Wandlung, Minderung oder Nachlieferung. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art sind ausgeschlossen. Wir leisten keine Gewähr für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Wartung, Beförderung und Lagerung, fehlerhaften Einbau, Unfälle, Fremdteile, natürlichen Verschleiß oder höherer Gewalt verursacht sind. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt mit einer Veränderung der gelieferten Ware oder mit dem Einbau von Fremdteilen, soweit der Schaden darauf beruhen kann. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich in schriftlicher Form zu rügen.

 

Garantie
Die ARS leistet eine Garantie von 2 Jahren, sofern nicht Zulieferer, gesetzliche Bestimmungen, angebotene Geräte oder vertragliche Vereinbarungen eine kürzere Garantieleistung zulassen bzw. erfordern. Handelsartikel unterliegen den Garantiebestimmungen des Herstellers. Bei unter anderem folgenden Verschleißteilen muss auf adäquate Behandlung geachtet werden, da die Garantiezeit unter 2 Jahre beträgt. Leuchtkörper und Glas sind von jeglicher Garantie und
Gewährleistung ausgeschlossen. Für für Thermoelemente, Brenner und Rohrheizkörper gewähren wir 1/2 Jahr Garantie ab Rechnungsstellung. Voraussetzung ist dabei auch eine adäquate Behandlung der einzelnen Teile. Sensible Teile sind vor Verschmutzung und Erschütterungen zu schützen.

 

Haftung
Zum Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits verpflichtet. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Vor allem haftet der Lieferer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, spätestens aber mit Ablauf eines Jahres nach Auslieferung der Ware.

 

Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz der ARS vereinbart. Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde zu den Kaufleuten im Sinne des HGB gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden (BGB und HGB). Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG »Wiener Kaufrecht«) ist ausgeschlossen.

 

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
Stand: 01.09.2013

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